Seitenblickspiegel werden ab dem 1. Juli 2008 Pflicht für alle Fahrzeuge, die eine Distanz von Mitte der Lenkvorrichtung bis zu den vordersten Fahrzeugteilen von mehr als drei Meter aufweisen, wie Bagger oder Traktoren mit Zusatzgeräten. Neu dürfen Frontanbaugeräte an gewerblichen Fahrzeugen bis 3,5 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen. Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt es bei 4 m. Die neue Vorschrift bedeutet, dass auf Strassenfahrten praktisch alle Frontanbaugeräte mit einem V-Spiegel ausgerüstet sein müssen.
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