Warntafel Dreieck Motorfahrzeuge und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h müssen mit einer Heckmarkierungstafel in Form eines roten reflektierenden Dreiecks ausgerüstet werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1,30 m und Traktoren. Diese Vorschrift gilt für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2008. Alle Fahrzeuge und alle Anhänger, welche bereits in Verkehr gesetzt sind, müssen bis zum 1. Juli 2009 nachgerüstet werden.
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