Seitenblickspiegel (V-Spiegel)
Seitenblickspiegel werden ab
dem 1. Juli 2008 Pflicht für alle
Fahrzeuge, die eine Distanz von
Mitte der Lenkvorrichtung bis zu
den vordersten Fahrzeugteilen
von mehr als drei Meter aufweisen,
wie Bagger oder Traktoren
mit Zusatzgeräten.
Neu dürfen Frontanbaugeräte
an gewerblichen Fahrzeugen bis
3,5 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung
reichen. Bei landwirtschaftlichen
Fahrzeugen bleibt
es bei 4 m. Die neue Vorschrift
bedeutet, dass auf Strassenfahrten
praktisch alle Frontanbaugeräte
mit einem V-Spiegel
ausgerüstet sein müssen.
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